Träumen Sie davon, Ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen? Dafür spricht einiges: angenehme Temperaturen sowie einen Tapetenwechsel durch eine neue Kultur oder Sprache. Auch die Steuervorteile und die tieferen Lebenshaltungskosten lassen viele ans Auswandern im Alter denken – einige erhoffen sich dadurch auch, nicht in die Altersarmut abzurutschen.
So oder so: Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit seinen Auswanderungsplänen nach der Pensionierung auseinanderzusetzen und vorzusorgen. Denn es lauern einige Stolpersteine. So ist das Gesundheitssystem nicht überall so gut ausgebaut wie in der Schweiz, die familiäre Bindung und sonstige Sozialkontakte fehlen häufig, es gibt Sprachbarrieren und Behördengänge können in gewissen Ländern zum Spiessroutenlauf werden.
Auch kann es immer passieren, dass man im Alter den Alltag ohne fremde Hilfe nicht mehr meistern kann. Erkundigen Sie sich also, wie die Betreuung von Seniorinnen und Senioren aussieht.
Auch wenn das Leben im Ausland im Vergleich zur Schweiz günstig ist, sollten Sie über Ihre finanzielle Lage dennoch Bescheid wissen. Mit welchen Einnahmen und Ausgaben rechnen Sie? Ein Budgetplan und die Kontaktaufnahme zu den Vorsorgewerken helfen – optimalerweise schon einige Jahre vor der Pensionierung.
Damit Sie wissen, was Sie in der neuen Heimat erwartet, ist es empfehlenswert, diese im Vorfeld zu besuchen – am besten mehrmals, zu verschiedenen Jahreszeiten. Kontaktieren Sie auch gerne Einheimische oder andere Auswanderer:innen und fragen Sie auch nach den negativen Seiten Ihrer Wunschdestination.
In vielen Ländern gibt es Schweizer Vereine, in denen Sie Kontakte knüpfen können. Falls Sie auf der Suche nach Wohneigentum sind, ist es auch ratsam, sich bereits im Vorfeld nach geeigneten Objekten umzusehen. Sprachkenntnisse helfen ebenfalls, sich ein realistisches Bild von der Wunschdestination zu machen.
Das hängt immer von den persönlichen Bedürfnissen und Wünschen ab. So sind bei der Wahl der neuen Heimat etwa das Klima, die Kultur, die Infrastruktur, die Lebensunterhaltungskosten oder steuerliche Vorteile entscheidend.
In Europa sind beliebte Auswanderungsziele Frankreich, Spanien oder Portugal. Doch auch Thailand, Uruguay, Mexiko, Costa Rica oder die Kanarischen Inseln sind attraktiv. Steuerliche Vorteile versprechen sich zudem einige in Monaco, Dubai oder Panama. Allerdings braucht es in manchen dieser Länder ein stolzes Startkapital, um dort überhaupt leben zu können.
Klären Sie unbedingt Ihre finanzielle Situation ab, wenn Sie ans Auswandern nach der Pensionierung oder im Alter denken. Erkundigen Sie sich am besten bei den Sozialwerken, welche Rente und sonstige Auszahlungen Ihnen zustehen. Ebenfalls lohnt es sich, seine Ausgaben im Ausland zu kennen. Mit welchen Kosten müssen Sie an der Auswanderungsdestination rechnen? Dazu zählen Wohnen, Essen, Versicherungen, Gesundheit, Freizeit oder Mobilität. Eine Budgetplanung hilft.
Ebenfalls müssen Sie dafür sorgen, dass die Rente aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Pensionskasse oder sonstigen Versicherungen auch überwiesen wird. Informieren Sie also die zuständige AHV-Ausgleichskasse, die Pensionskasse oder sonstige Versicherung über den Wohnortswechsel.
Alle Leistungsbezieher erhalten von der Schweizerischen Ausgleichskasse SAK eine jährliche Lebens- und Zivilstandsbescheinigung. Dieses Formular muss innerhalb von 90 Tagen ausgefüllt und von einer Behörde bestätigt zurückgesendet werden, damit die Rentenzahlung ohne Unterbruch erfolgt.
Wird die Rente gekürzt, wenn man im Ausland lebt? Nein. Haben Sie in der Schweiz in die AHV eingezahlt, erhalten Sie ab dem Erreichen des ordentlichen AHV-Alters an jedem beliebigen Wohnort eine Rente. Diese überweist die Schweizerische Ausgleichskasse in der Regel in der Währung des Wohnsitzstaates. Es ist aber auch möglich, dass die Rente auf ein schweizerisches Post- oder Bankkonto ausbezahlt wird. Hilfslosenentschädigung und Ergänzungsleistungen erhalten Sie aber nur bei einem Wohnsitz in der Schweiz.
In der Regel können Sie auch Renten oder eine Kapitalauszahlung von Ihrer Pensionskasse beziehen, sofern Sie in der Schweiz eingezahlt haben. Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Das gilt auch, wenn Sie von anderen Versicherungsträgern Leistungen zugute haben. Etwa von Ihrem Anbieter der steuerpriviligierten Säule 3a.
Damit Sie im Alter ausreichend abgesichert sind, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrer Vorsorge auseinandersetzen. Erkundigen Sie sich auch, wie diese in Ihrem Zielland funktioniert. Unter Umständen können Sie freiwillig AHV- und IV-Beiträge einzahlen. Allerdings nur, wenn Sie nicht in einen Mitgliedstaat der EU oder EFTA auswandern.
Ihre angesparten Gelder der Pensionskasse können Sie entweder auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz parkieren oder auszahlen lassen. Bei der Auszahlung gelten aber von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedliche Regelungen.
Unter Umständen beschränkt sich der Barbezug nur auf den überobligatorischen Teil, wenn Sie in einen EU- oder EFTA-Staat auswandern. Bei vielen Vorsorgewerken ist aber auch eine vorzeitige Pensionierung möglich. Je nach Reglement kann bereits ab dem Alter von 58 Jahren eine Rente- oder Kapitalauszahlung erfolgen.
Aus der Säule 3a können Sie Leistungen ab dem Alter von 59/60 beziehen – unabhängig des Wohnsitzes. Zudem ist in der Regel auch eine Barauszahlung möglich, wenn Sie die Schweiz vor der Pensionierung verlassen.
Verlassen Sie die Schweiz, sind Sie nicht mehr unbegrenzt steuerpflichtig. Für AHV- oder BVG-Renten werden keine Quellensteuern fällig. Sie müssen am neuen Wohnort versteuert werden.
Anders sieht es aus, wenn Sie aus der dritten Säule oder Pensionskasse Kapitalleistungen beziehen. Diese Quellensteuer können Sie aber auf Gesuch zurückerhalten, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ihrem neuen Wohnort besteht.
Falls Sie in der Schweiz noch unbewegliche Vermögen wie Immobilien oder Geschäftsverträge besitzen, gilt dort weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht. Eine Verrechnungssteuer von 35 Prozent wird von Dividenden schweizerischer Gesellschaften, Obligationenzinsen schweizerischer Schuldner sowie von Zinsen schweizerischer Bankguthaben abgezogen. Auch diese können bei einem Doppelbesteuerungsabkommen teilweise oder ausnahmsweise ganz zurückgefordert werden.
Für Auslandschweizer:innen ist es häufig nicht leicht, in der Schweiz ein Bankkonto zu behalten. Häufig lösen gar Banken die Konten der im Ausland lebenden Kunden auf oder verknüpfen sie an verschärfte Bedingungen oder hohe Gebühren. Gründe dafür sind das verschärfte regulatorische Umfeld und die internationalen steuerlichen Anforderungen. Nehmen Sie also unbedingt vor Ihrer Abreise Kontakt mit Ihrer Bank auf, um eine Lösung zu finden.
Zu einem unbeschwerten Lebensabend gehört auch, dass man im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls gut versorgt wird. Wie das Gesundheitssystem genau funktioniert, ist von Land zu Land unterschiedlich.
Es empfiehlt sich deshalb im Vorfeld abzuklären, wie dieses vor Ort aussieht. Folgende Punkte sollten Sie beim Auswandern im Alter beachten:
Eine Kranken- und Unfallversicherung sollten pensionierte Auswanderer am besten schon vor der Abreise haben, auch weil die Gesundheitskosten in manchen Ländern sehr hoch sind. In Sachen Versicherungsschutz gilt grundsätzlich Folgendes:
In Drittstaaten unterstehen Sie nicht mehr der schweizerischen Versicherungspflicht – Sie können also keine obligatorische Grundversicherung mehr abschliessen. Erkundigen Sie sich, wie Sie sich im Zielland versichern lassen müssen und wie die Gesundheitsversorgung vor Ort ist.
Egal für welches Land Sie sich entscheiden: Vorteile haben Sie mit einer internationalen Krankenversicherung (IK). Sie haben z.B. Zugang zu den besten Spezialist:innen und können sich bei einer (schweren) Erkrankung auch im Ausland (also auch in der Schweiz) behandeln lassen. Dies ist äusserst wertvoll, wenn bestimmte Leiden im Wohnland nicht ausreichend versorgt werden können.
Auch wenn Senioren in ein EU-Land auswandern, lohnt sich eine IK – auch als Zusatzversicherung. Damit können diese etwa die langen Wartezeiten umgehen, die in vielen europäischen Ländern an der Tagesordnung sind.
Die Deckung der IK hängt von Ihren Bedürfnissen ab. Die einfachsten Versicherungspläne übernehmen alle Kosten einer Hospitalisierung. Zusätzlich können die Kosten der ambulanten Behandlungen abgedeckt werden. Weitere Zusatzmodule betreffen die Zahndeckung sowie die medizinische Evakuation und Rückführung – also der Notfalltransport in eine bestimmte Gesundheitseinrichtung.
Vielerorts ist eine IK sogar Bedingung, um ein Visum zu erhalten, kümmern Sie sich also am besten schon vor der Abreise darum.
Im Alter kann es auch immer passieren, dass man nicht mehr selbstständig leben kann. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten und Finanzierung der Seniorenbetreuung zu informieren. Folgendes sollten Sie abklären:
In vielen Ländern ist die Seniorenbetreuung viel günstiger als in der Schweiz. So ziehen manche nach Osteuropa oder Südostasien in ein Seniorenheim, um das Portemonnaie und das Erbe zu schonen. In Thailand gibt es etwa Seniorenresidenzen, die sich auf Demenzkranke aus dem Ausland spezialisiert haben und eine hohe Qualität bieten.
Am wichtigsten ist aber, dass man sich in diesen Pflegeeinrichtungen und im fremden Land wohlfühlt. Die Finanzen sollten bei der Auswahl nur eine untergeordnete Rolle spielen. Auch in der Schweiz kann man sich dank Ergänzungsleistungen ein Altersheim leisten, wenn Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen.
Denken Sie unbedingt an eine Patientenverfügung, wenn Sie nach der Pensionierung auswandern. In dieser halten Sie fest, welche medizinische Massnahmen Sie akzeptieren und ablehnen, falls Sie sich nicht mehr dazu äussern können. Diese Willenserklärung entlastet das medizinische Personal und die Angehörigen.
Ihren letzten Willen halten Sie in einem Testament fest, in dem Sie bestimmen, wer wie viel erben soll. Allerdings sollten Sie sich dabei informieren, welches Erbrecht in Ihrem neuen Wohnland gilt – am besten bei einer Fachperson. Das Testament können Sie bei einer nahestehender Person oder einem Notar hinterlegen. Informieren Sie darüber auch die schweizerische Vertretung in Ihrer neuen Heimat.
Auch Ihre Wünsche für die Bestattung sollten Sie schriftlich festhalten. Erkundigen Sie sich gerne, welche lokalen Bräuche in dieser Hinsicht gelten, wo Sie bestattet werden möchten und wie die Finanzierung aussieht.
Jedes Land regelt seine Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen verschieden. Relativ unkompliziert ist es, in Staaten der EU oder EFTA. In gewissen Drittstaaten ist es für Pensionierte hingegen sehr schwer, eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung zu erhalten, während in anderen deutlich bessere Aussichten bestehen – insbesondere, wenn der Senior oder die Seniorin das nötige Kapital nachweisen kann.
In gewissen Ländern brauchen Sie gar ein Visum für eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung. Diese erteilt die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes in der Schweiz – erkundigen Sie sich am besten auf den Webseiten der offiziellen Vertretungen. Diese informieren Sie auch über die Einreise- und Zollbestimmungen.
Und: Erkundigen Sie sich auch über die Aufenthaltsbestimmungen, wenn Sie beispielsweise nur die Wintermonate ausserhalb der Schweiz verbringen. In der Regel wird diese nämlich nach drei Monaten nötig.
In gewissen Staaten gibt es ein spezielles Rentnervisum. Dieses ist meistens mehrere Jahre lang gültig mit der Möglichkeit der Verlängerung. Der Nachweis eines lebenslangen gesicherten Einkommens ist aber in diesen Fällen in der Regel Pflicht. Manchmal muss auch eine bestimmte Geldsumme als Depot hinterlegt werden.
Hier ist die Niederlassung für Schweizer Auswanderer nach der Pensionierung vergleichsweise leicht, da sie wie EU-Bürger behandelt werden. Pensionierte erhalten eine Aufenthaltsbewilligung von fünf Jahren, sofern sie selbst und für ihre Familienangehörigen folgende Dokumente vorlegen:
Nach fünf Jahren wird die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag automatisch um mindestens diesen Zeitraum verlängert, sofern alle Bedingungen erneut erfüllt werden.
In den meisten Ländern ist die Anmeldung bei der zuständigen Immigrationsbehörde innerhalb einer gewissen Frist Pflicht. Haben Sie sich bei Ihrer Schweizer Wohngemeinde abgemeldet, müssen Sie sich ausserdem bei der schweizerischen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in Ihrer neuen Heimat anmelden. Dafür sollen Sie vor Ort oder am Onlineschalter innerhalb von 90 Tagen Ihren Pass/ID sowie, falls vorhanden, einen Heimatschein vorlegen.
Mit der Auslandsvertretung können Sie im Notfall Kontakt aufnehmen. Ausserdem hilft diese bei Formalitäten, wenn Sie z. B. bei einer Heirat oder im Todesfall bestimmte Ausweisschriften brauchen. Auch wenn Sie einen Schweizer Pass oder eine ID benötigen, läuft dies über die Auslandsvertretung. Die Anmeldung als Auslandschweizer:in ermöglicht es Ihnen auch, in der Schweiz zu wählen und abzustimmen.
Das Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA unterstützt Auslandschweizer:innen in vielen Bereichen. So helfen etwa die schweizerischen Vertretungen bei der Suche nach Altersheimen, Spitälern oder beantworten Fragen zu Immobilien oder Schweizer Banken.
Aber: Diese Unterstützung ist nicht verpflichtend. Gemäss Auslandschweizergesetz und –verordnung ist die Rolle der Eigenverantwortung zentral. Auswanderer sind also für die Planung und Durchführung ihres Aufenthaltes selbst verantwortlich und müssen Schwierigkeiten selbst meistern. Unternehmen Sie also alles dafür, um nicht in eine Notlage zu kommen und sorgen Sie auch vor, falls Sie nicht mehr eigenständig entscheiden können.
In diesem Fall müssen Sie Ihre Schweizer Vertretung informieren und an die notwendigen Meldepflichten in der Schweiz denken. Eine Aufenthaltsgenehmigung brauchen Sie als Schweizer Bürger:in aber nicht.
Falls Sie Ihr Hab und Gut mitnehmen wollen, sollten Sie sich vorher bei der offiziellen Vertretung Ihrer neuen Heimat nach den genauen Zollvorschriften sowie Abgaben und Gebühren informieren. Manchmal kann das Umzugsgut steuer- und zollfrei eingeführt werden, in anderen Fällen werden Zölle und Mehrwertsteuern fällig.
So gelten etwa für Medikamente, Lebensmittel, Tabak, Alkohol, originalverpackte Gegenstände sowie Haustieren bestimmte Regeln oder Einschränkungen. Häufig sind gewisse Einführungen gar verboten – etwa von Drogen, pornografischem Material, bestimmten Pflanzen sowie Tieren.
Weil die Zoll- und Einfuhrvorschriften sehr kompliziert sind, ist es empfehlenswert, eine internationale Umzugsfirma damit zu beauftragen sowie sich beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu informieren.
Spezielle Vorschriften bestehen auch, wenn Sie Motorfahrzeuge einführen möchten. Klären Sie also ab, wie der Umtausch des Nummernschildes funktioniert und welche Versicherungen sowie technische Voraussetzungen notwendig sind. In der Regel müssen Sie auch Ihren Schweizer Führerausweis umtauschen, manchmal ist dafür sogar eine Prüfung erforderlich.
Wichtig: Bevor Seniorinnen und Senioren aus der Schweiz auswandern, müssen sie sich zudem beim kantonalen Strassenverkehrsamt abmelden.
Zum Abschluss nochmals eine Checkliste, woran Sie beim Auswandern im Alter oder nach der Pensionierung denken müssen:
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