Bereits sind kräftige Wolken am Himmel der Krankenkassen-Prämien: Von sieben bis zehn Prozent Erhöhung wird in den Grundversicherungen gesprochen. Das sind dann rasch mal CHF 30.- pro Monat und Person. Dies zusätzlich zu den gestiegenen Energiepreisen und der allgemeinen Teuerung.
Per Ende September wird Bundesrat Berset die durchschnittlichen Prämienerhöhungen bekannt geben. Die Versicherer werden Ihnen bis spätestens Ende Oktober die für Sie gültige Police und Prämie ab Januar 2024 zustellen. Sie haben dann bis Ende November Zeit, die für Sie optimale Situation (alternatives Versicherungsmodell, Franchise etc.) zu wählen oder den Versicherer zu wechseln.
Aktuell ist deshalb für Sie kein Handlungsbedarf gegeben.
Was bei den Zusatzversicherungen, namentlich bei Halbprivat und Privat, in diesem Herbst passiert, ist unklar: Das seitens der Aufsicht (Finma) gegenüber den Versicherern gewährte Zeitfenster für die Neugestaltung der Spital- und Arztverträge läuft aus (Transparenz, Verbot von Doppelbezahlungen). Führt das zu Senkungen?
Kostenlose BeratungDas grosse Problem bei den Halbprivat- und Privatversicherungen ist die Prämiensteigerung im Alter – sogenannte Alterssprünge. Diese Sprünge sind ein Abbild dessen, was die Versicherten in der jeweiligen Alterskategorie an Leistungen beanspruchen. Oder anders ausgedrückt: Sie spiegeln die Kosten wider, die in der jeweiligen Altersgruppe benötigt werden. Wenn Sie jung sind, dann beanspruchen Sie praktisch keine Kosten. Wenn Sie alt sind, umso mehr.
Sie schliessen entsprechend in jungen Jahren – wenn Sie gesund sind - eine derartige Versicherung ab, damit Sie im Alter davon profitieren können. Was aber, wenn Sie sich diese nicht mehr leisten können? Die Prämien steigen nämlich von CHF 100.- pro Monat in jungen Jahren auf teilweise bis über CHF 1000.- pro Monat im Alter an. Sie können diese just zu einem Zeitpunkt (mit 60 oder 70 Jahren) nicht mehr bezahlen, wenn Sie diese immer mehr benötigen.
In jedem Fall tun Sie gut daran, sich in jungen Jahren rechtzeitig darum zu kümmern: Denn es gelten die Kündigungsfristen (vgl. unten) zu beachten und diese laufen in vielen Fällen per Ende September ab.
Deshalb empfehlen wir: Lassen Sie sich beraten.
Schliessen Sie eine Halbprivat- und Privatversicherung nur dann ab, wenn Sie Klarheit in Bezug auf die Prämienentwicklung mit zunehmendem Alter haben. Schauen Sie sich die Prämie an, die Sie über ein ganzes Leben betrachtet, bezahlen. Die Aufwände belaufen sich insgesamt auf ca. CHF 200 bis 700‘000.- Franken.
Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherer sind enorm – ein Vergleich lohnt sich sehr.
Falls Sie bereits eine Halbprivat- oder Privatversicherung haben: Schaffen Sie Klarheit!
Da bei den Halbprivat- und Privatversicherungen die Prämien im Alter teilweise massiv steigen, empfiehlt Ihnen helveticcare.ch, auch und gerade in jungen Jahren, diesen Aspekt zu überprüfen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, wie sich die Prämie entwickeln wird.
Eine Vorlage des Mails erhalten Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link Ihrer Krankenkasse klicken. Ein vorgeschriebenes Mail öffnet sich in Ihrer Mail-Applikation und Sie brauchen nur noch auf «Senden» zu klicken.
Helvetic Care musste feststellen, dass viele Versicherer in Bezug auf die Prämienentwicklung im Alter unklare und ausweichende Angaben machen. Wenn dem so ist, dann können Sie davon ausgehen, dass ggf. etwas nicht stimmt und Sie erst recht handeln sollten.
Helvetic Care empfiehlt Ihnen, die Situation mit einer kostenlosen Beratung durch die Fachleute der Groupe Mutuel zu überprüfen.
Ein Versicherer kann Ihnen die private Krankenversicherung nicht kündigen. Anders ist dies etwa bei der Auto- oder Sachversicherung, bei der der Versicherer auch ein Kündigungsrecht im Schadenfall hat.
Bei der Spitalzusatzversicherung haben Sie jedoch dieses Recht. Das heisst, Sie können den Vertrag kündigen, wenn Sie entsprechend Leistungen beansprucht haben – bei einer Halbprivat- oder Privatversicherung beispielsweise nach einem Spitalaufenthalt.
Die Kündigungsfrist für Ihre Halbprivat- oder Privatversicherung ist in den Vertragsbestimmungen festgehalten. Sie ist je nach Versicherung unterschiedlich geregelt. In den meisten Vertragsbestimmungen beträgt sie drei Monate.
Achtung: Eine allfällige Kündigung Ihrer Halbprivat- oder Privatversicherung sollten Sie deshalb bis spätestens Ende September 2023 vornehmen.
Dieses Jahr wird spätestens bis Ende Oktober klar, ob es bei den Zusatzversicherungen Vertrags- und Prämienanpassungen gibt. Egal, ob nun die Prämien erhöht oder gesenkt werden, haben Sie dann in jedem Fall ein Kündigungsrecht. Dieses gilt bis Ende Dezember, also einen Monat länger als bei der Grundversicherung.
Vermutlich wissen Sie Ende September noch nicht, ob Ihr Versicherer per 01.01.2024 eine Vertrags- oder Prämienanpassung in Ihrem Produkt vornimmt. Deshalb empfehlen wir Ihnen, falls Sie unzufrieden sind, per 30.09.2023 ordentlich zu kündigen. So haben Sie mehr Handlungsspielraum. Überlegen Sie sich diesen Schritt aber gut, denn eine Halbprivat- oder Privatversicherung ist wichtig.
Und: Kündigen Sie erst, wenn Sie die Sicherheit haben, am neuen Ort auch versichert zu sein!
Der neue Versicherer wird Sie bei diesem Prozess unterstützen.
Nehmen Sie das Heft selbst in die Hand.
Überprüfen Sie jetzt Ihre Situation, damit Sie bis Ende September Klarheit über die Zukunft Ihrer Halbprivat- oder Privatversicherung haben.
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Finanzen
Spitalzusatzversicherung