Kurzzeitpflege in der Schweiz: Infos für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Der Aufenthalt in einem Pflegeheim muss nicht zwangsläufig von längerer Dauer sein. Wer möchte, kann alternativ auch die Vorteile einer Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen und somit sich und seine Angehörigen entlasten. Die folgenden Abschnitte zeigen auf, wann sich eine Kurzzeitpflege lohnen kann und wie hoch die Kosten in der Schweiz sind.

Ein Senior mit einem Stock sitzt neben seiner Betreuerin.
Helvetic Care

Inhaltsverzeichnis

  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Was bedeutet eigentlich Kurzzeitpflege?
  3. Welche Details muss man beachten, wenn man Kurzzeitpflege beantragen möchte?
  4. So lange bleiben Pflegebedürftige zur Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung
  5. Kosten für die Kurzzeitpflege: Das sollten Betroffene und ihre Angehörigen wissen
  6. Typische Leistungen der Kurzzeitpflege
  7. Wie unterscheiden sich Kurzzeitpflege und Übergangspflege voneinander?
  8. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Dauer & Ziel: Wie lange die Kurzzeitpflege dauert, ist verschieden. In der Regel ist sie jedoch auf 14 bis 90 Tage pro Jahr beschränkt. Ziel ist es, Pflegebedürftige zu stabilisieren, damit sie nach Hause zurückkehren können – oder bei Bedarf in die Langzeitpflege überzugehen.
  • Kosten & Finanzierung: Die Grundkosten für Unterkunft und Betreuung tragen die Betroffenen selbst, Pflegeleistungen übernimmt die Krankenkasse. Der maximale Selbstbehalt liegt bei 23 CHF pro Tag, während Akut- und Übergangspflege grösstenteils vom Wohnkanton oder der Gemeinde finanziert werden.
  • Unterschiede zur Übergangspflege: Kurzzeitpflege dient der temporären Entlastung von Angehörigen oder der Überbrückung nach einem Spitalaufenthalt. Übergangspflege hingegen fokussiert sich stärker auf die Rehabilitationsphase, inklusive Physiotherapie, um eine Rückkehr ins eigene Zuhause zu ermöglichen.


Was bedeutet eigentlich Kurzzeitpflege?

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Art von Betreuung, bei der von vornherein feststeht, dass sie lediglich für einen kurzen Zeitraum, zum Beispiel für drei Wochen, genutzt wird. Die Unterbringung findet meist in einem Pflegeheim statt. Vor allem Personen, die sich nach einem Spitalaufenthalt erholen möchten und noch nicht dazu in der Lage sind, wieder selbstständig zu Hause zu wohnen, können von diesem Konzept profitieren.

Gegebenenfalls interessieren sich auch pflegende Angehörige für die Optionen, die die Kurzzeitpflege bietet, weil sie sich über einen gewissen Zeitraum Entlastung wünschen.

Übergeordnetes Ziel ist es immer, die Patientinnen und Patienten so zu betreuen, dass sie nach der Kurzzeitpflege wieder dazu in der Lage sind, nach Hause entlassen zu werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Aussichten hierauf gut stehen. Viele Senioren, die Kurzzeitpflege in der Schweiz in Anspruch nehmen, profitieren von den Angeboten, die ihnen die jeweilige Einrichtung bietet, und leben im Anschluss wieder in ihren eigenen vier Wänden. Hierbei handelt es sich um einen Aspekt, der nicht unterschätzt werden sollte. Den meisten Menschen ist es wichtig, so lange wie möglich im gewohnten Umfeld bleiben zu können.

Mehr dazu erfahren Sie auch auf unserer Themenseite Wohnen im Alter. 


Welche Details muss man beachten, wenn man Kurzzeitpflege beantragen möchte?

Egal ob nach einem Aufenthalt im Spital oder aufgrund von Krisensituationen in der Familie: Der Antrag auf Kurzzeitpflege wird immer gleich gestellt. In den meisten Fällen erkundigen sich die Angehörigen oder die Senioren selbst über ihre Möglichkeiten. Manche Einrichtungen bieten in diesem Zusammenhang auch Besichtigungstermine an, sodass die Senioren und ihre Familien die Chance haben, den Pflegealltag im Rahmen der Kurzzeitpflege noch besser kennenzulernen.

Allerdings gibt es auch Situationen, in denen die Spitäler aktiv auf die älteren Menschen zugehen und ihnen die Option Kurzzeitpflege nahelegen. In den meisten Fällen sind die entsprechenden Verordnungen auf zwei Wochen befristet. Danach stellt sich die Frage: «Was nun?». Zwei Optionen, die in diesem Zusammenhang aktuell werden können, sind:

Ein «Besser» oder «Schlechter» gibt es hier nicht. Ob die häusliche Pflege infrage kommt, ist vor allem vom Gesundheitszustand der betreffenden Person abhängig. Im Zweifel kann der behandelnde Arzt behilflich sein und die Pflegebedürftigkeit der betreffenden Person einschätzen.

In diesem Ratgeber finden Sie Sprüche und Vorlagen, um Ihrem Pflegepersonal Danke zu sagen


So lange bleiben Pflegebedürftige zur Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung

Eine Art «Standarddauer» für die Kurzzeitpflege gibt es nicht. Wie lange die Kurzzeitpflege dauert und ob es gegebenenfalls sinnvoll ist, danach die Möglichkeiten einer Langzeitpflege in Anspruch zu nehmen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In den meisten Fällen bleiben Personen, die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, allerdings zwischen zwei und drei Wochen. Theoretisch sind jedoch 90 Tage pro Jahr möglich. Die Akut- und Übergangspflege wird in der Schweiz auf maximal zwei Wochen festgelegt.

Zu den Faktoren, die massgeblich bestimmen, wie lange die betreffenden Personen die Pflege in der Einrichtung in Anspruch nehmen müssen (oder sollten), gehören unter anderem:

Die entsprechenden Möglichkeiten können von pflegebedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden, die über die Krankenkasse (in der Grundsicherung) abgesichert sind.


Kosten für die Kurzzeitpflege: Das sollten Betroffene und ihre Angehörigen wissen

Die Kosten, die im Rahmen der Kurzzeitpflege anfallen, setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Die folgende Tabelle liefert hierzu eine praktische Übersicht:

KategorieLeistungen
PensionVerpflegung, Wäscheservice, Reinigung des Zimmers, Kosten für die Unterbringung/ Unterkunft
BetreuungUnterhaltungsangebote, Kurse, etwa rund um Gedächtnistraining, allgemeine Betreuung, Aktivierungsangebote
PflegePflegeleistungen, wie Körperpflege, Anreichen der Speisen usw.

Allein aus dieser Auflistung heraus ergibt sich, dass es hier keine «Standardpreise» gibt. Wie hoch die Kosten für die Kurzzeitpflege sind, ist von mehreren Details, unter anderem von der Pflegebedürftigkeit und dem damit verbundenen Aufwand, abhängig.

Schon gewusst?

In Bezug auf die Kosten, die von den Pflegebedürftigen und/ oder ihren Angehörigen getragen werden müssen, macht es einen Unterschied, ob es darum geht, die Kurzzeitpflege oder die Akut- beziehungsweise Übergangspflege zu finanzieren. Fragen Sie am besten bei Ihrer Krankenkasse nach.

Kommt die Krankenkasse für die Kurzzeitpflege auf?

Viele Menschen fürchten, dass sie die Kosten, die im Rahmen einer Kurzzeitpflege entstehen, nicht selbst tragen können. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig in Bezug auf Unterstützung zu informieren. Als Grundregel gilt, dass die betroffenen Personen die Kosten für den Aufenthalt (s. o. bei Pension und Betreuung) selbst tragen müssen. Die Pflegekosten übernehmen die Krankenkasse, die pflegebedürftige Person und die öffentliche Hand. 

Wer allerdings auf Akut- oder Übergangspflege angewiesen ist, muss keinen Anteil für Pension oder Betreuung zahlen. Die anfallenden Kosten teilen sich die zuständigen Krankenkassen mit dem Wohnkanton der Gemeinde.

Wichtig: Der Pflegebedürftige muss einen Teil der Pflegekosten für die Kurzzeitpflege zahlen. Doch es gibt eine Deckelung. Diese legt fest, dass der Betrag, den Pflegebedürftige selbst zahlen müssen, das Maximum von 23 CHF pro Tag nicht überschreiten darf.

Und klar: Diejenigen, die nicht nur Standard-Leistungen, sondern noch mehr Komfort wünschen, müssen diese Extras natürlich auch selbst zahlen. Hier ist keine Kostenübernahme möglich. 


Typische Leistungen der Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entlasten. Wie ganzheitlich dieser Ansatz ist, zeigt sich unter anderem an den Leistungen, die im Rahmen der Kurzzeitpflege zur Verfügung gestellt werden:

Eine Leistung, die im Rahmen der Kurzzeitpflege immer wieder vergessen wird, zu erwähnen, ist jedoch auch die Unterstützung der Angehörigen. Pflegende Angehörige sind im Alltag vielen Herausforderungen und Belastungen ausgesetzt. Viele Einrichtungen haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, zum Beispiel auf der Grundlage von Beratungsgesprächen, Unterstützung zu leisten.

Wichtige Anträge rund um die Kurzzeitpflege

Die Erfahrung zeigt, dass nicht alle Menschen, die auf Leistungen aus dem Bereich der Kurzzeitpflege angewiesen sind, die entsprechenden Beträge auch zahlen können. Wer bemerkt, dass sein Budget nicht ausreicht, kann sogenannte Ergänzungsleistungen beantragen.

Den Antrag für die Kurzzeitpflege stellt in den meisten Fällen der Hausarzt. Besteht allerdings Bedarf an der Akut- oder Übergangspflege, läuft das Ganze in der Regel über den Arzt im Spital.


Wie unterscheiden sich Kurzzeitpflege und Übergangspflege voneinander?

Im Alltag verschwimmen die beiden Begriffe Kurzzeitpflege und Übergangspflege oft miteinander. Dennoch gibt es einige grundlegende Unterschiede.

Bei der Kurzzeitpflege geht es oft um eine Betreuung zwischendurch oder nach einem Spitalaufenthalt, weil im entsprechenden Zeitraum die Angehörigen nicht zur Verfügung stehen. Ziel der Übergangspflege ist es, die betreffenden Personen wieder auf ihren Alltag zu Hause vorzubereiten. Oft können die Patienten hier verstärkt Angebote, wie Physiotherapie und Ähnliches, in Anspruch nehmen, um wieder etwas fitter zu werden. Vielleicht sorgt auch ein nachträglich eingebauter Treppenlift nach dem Nachhausekommen für noch mehr Mobilität?

Manchmal dient die Übergangspflege allerdings auch als «Zwischenstation» für einen dauerhaften Aufenthalt im Pflegeheim. Dies könnte dann der Fall sein, wenn sich zeigt, dass die jeweilige Krankheit dafür sorgt, dass eine ambulante Pflege nicht mehr möglich ist.


Fazit

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine weitestgehend flexible Lösung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die zum Beispiel dabei helfen kann, sich nach einem Spitalaufenthalt zu erholen. Manche nutzen die Option auch, um pflegende Angehörige zu entlasten.

Viele Betroffene profitieren nach einer Kurzzeitpflege beziehungsweise bei einer Übergangspflege davon, wieder zurück in ihre eigenen vier Wände oder ins betreute Wohnen zu ziehen und einen grossen Teil ihrer Selbstständigkeit bewahren zu können.