Sie steigt häufig von Jahr zu Jahr – 2024 wird die Prämie der Grundversicherung durchschnittlich gar um 8,7 Prozent erhöht.
Für viele eine happige zusätzliche Belastung. Dies trifft ältere Leute finanziell stark, da sie mit fixer Rente rechnen müssen und nicht auf Lohnerhöhungen hoffen können. Auf der anderen Seite profitieren die älteren Menschen von einer sehr grossen Solidarität: Es gibt ab dem 26. Lebensjahr bis zum Lebensende in der Grundversicherung nur eine Prämienkategorie.
Und: Auch Seniorinnen und Senioren können ihre Prämien so tief wie möglich halten. Doch worauf müssen sie achten?
Bereits in der Vergangenheit haben sehr viele ihre Grundversicherung optimiert: Die Wahl der richtigen Jahresfranchise beschäftigte die meisten schon irgendwann; bereits sind über 70% in einem alternativen Versicherungsmodell versichert und profitieren von entsprechenden Rabatten. Auch haben einige ihre Grundversicherung immer wieder zu einem neuen Versicherer verschoben. Ist da noch immer etwas zu holen?
Es gilt auf jeden Fall, die Situation jährlich genau zu überprüfen und die für sich richtigen Entscheide zu treffen.
Helvetic Care ist bestrebt, Sie auf Dinge aufmerksam zu machen, die in den vielen (politischen) Diskussionen gerne etwas untergehen - oder auf welche die Verkäufer kaum eintreten. Deshalb die wichtigste Botschaft vorab:
Entscheiden Sie nicht nur entlang von Rabatten und Prämien – vergleichen Sie auch die damit verbundenen Leistungen und die Krankenkassen. Auch müssen die in den alternativen Versicherungsmodellen angepriesenen Leistungen effektiv zu Ihnen passen.
Eine Entscheidung können Sie bis Ende November fällen. Falls Sie kündigen wollen, muss der Brief bis am 30.11. bei Ihrer Versicherung eingetroffen sein.
Schauen Sie sich auch Ihre Zusatzversicherungen genau an, auch wenn in vielen Fällen die Kündigungsfrist von Ende September bereits verstrichen ist.
Otto Bitterli hat sich ein Berufsleben lang an der Schnittstelle zwischen Privat- und Sozialversicherung bewegt. Er kommt ursprünglich von der Privatversicherungsseite (Winterthur) und hat dann bei der Sanitas als Geschäftsleitungsmitglied, als CEO und 1 Jahr als Verwaltungsratspräsident (VRP) gearbeitet. Aktuell ist er Berater und in mehreren VR und Boards tätig, unter anderem als VRP der Helvetic Care.
Sie können den Versicherer jährlich wechseln, mit der tiefsten Franchise sogar halbjährlich. Viele, insbesondere die jungen gesunden Versicherten, wechseln deshalb die Grundversicherung häufig.
Aber Achtung: Zwar herrscht ein Obligatorium und man könnte meinen, dass alle Leistungen bei allen Versicherungen gleich sind. Dem ist in weiten Teilen, aber nicht in jeder Hinsicht so. Es gibt keinen abschliessenden Leistungskatalog und deshalb auch entsprechende Unterschiede in Bezug auf die konkrete Rückvergütung von spezifischen Leistungen.
Diese drücken sich zum Beispiel bei der Vergütung von sogenannten Off-Label-Use-Medikamenten oder bei der Anzahl bezahlter Sitzungen für Psycho-, Physiotherapie oder der medizinisch notwendigen Trainingstherapie aus.
Hier besteht wenig Transparenz. Sie müssen sich ein eigenes Bild machen. Die Politik des jeweiligen Versicherers ist häufig im Bereich der Zusatzversicherungen besser erkennbar als in der Grundversicherung. Folgende Fragen können hier helfen:
Die wichtigste Frage bei der Wahl der Jahresfranchise ist jene, ob Sie davon ausgehen, dass Sie im nächsten Jahr gesund sind oder krank werden könnten. 300, 500 oder 1000 Franken kommen rasch zustande, wenn Sie mehrere Behandlungen benötigen.
Berücksichtigen Sie auch, dass die Franchise im neuen Jahr wieder neu beginnt, auch wenn Sie eine Behandlung für dieselbe Krankheit über das Jahr hinaus in Anspruch nehmen müssen.
Überlegen Sie im Weiteren, ob Sie die gewählte Jahresfranchise und die maximalen Kostenbeteiligungen (vgl. Box) bezahlen können, wenn Sie unerwartet ein Schicksalsschlag treffen würde. Viele vergessen die maximalen Kostenbeteiligungen, welche dann zusätzlich ins Geld gehen können.
Zu der gewählten Jahresfranchise zahlen Sie im Umfang von bis zu 700 Franken eine maximale Kostenbeteiligung von 10%. Das bedeutet, dass Ihnen auch nach der Bezahlung der Franchise jeweils 10% bis zu einem Betrag von700 Franken in Rechnung gestellt wird. Auch müssen Sie pro Spitaltag von Gesetzes wegen 15 Franken selbst bezahlen (unabhängig vom Selbstbehalt). Zu diesen Lösungen gibt es zahlreiche Ausnahmen, zum Beispiel für schwangere Frauen.
In der Schweiz gibt es aktuell 43 Prämienregionen. Pro Kanton besteht eine, zwei oder drei Regionen. Zwar sind die Prämienunterschiede von einer zur anderen Region innerhalb eines Kantons maximal fixiert (10 oder 15%). Gleichwohl können mit einem Wohnortwechsel von der einen zur anderen Gemeinde beträchtliche Unterschiede bestehen. Falls Sie also vor einem Wohnortswechsel stehen oder einen solchen in Betracht ziehen, kann sich ein Blick auf die Prämien lohnen.
Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, benötigen Sie keine solche Versicherung in der Krankenpflege-Grundversicherung. Sie können diese Deckung herausnehmen.
Es bestehen zahlreiche alternative Versicherungsmodelle. Jeder Versicherer hat davon mehrere mit unterschiedlicher Ausgestaltung und unterschiedlichen Rabatten. Es kommen laufend weitere derartige Modelle hinzu. Die Rabatte betragen je nach Modell maximal 20 Prozent. Wichtig scheint uns, dass die älteren Menschen ein Modell wählen, das mit ihren Bedürfnissen übereinstimmt.
Es lohnt sich, den effektiven Modellbedingungen auf den Grund zu gehen und nicht nur den Rabatten zu folgen.
Insbesondere machen wir die Halbprivat- und Privatversicherten darauf aufmerksam, dass es Versicherer gibt, welche die alternativen Versicherungsmodelle auch in die Vertragsbedingungen der Zusatzversicherungen aufgenommen haben.
Das heisst, die Arzt- und Spitalwahlfreiheit wird unter Umständen über das alternative Versicherungsmodell der Grundversicherung eingeschränkt. Es ist nicht sinnvoll, einige Prozente in der Grundversicherung einzusparen und dann mehrere 100 Franken pro Monat für die Zusatzversicherung auszugeben. Fühlen Sie diesbezüglich Ihrem Versicherer unbedingt auf den Zahn!
Helvetic Care empfiehlt Ihnen, das alternative Modell «PrimaFlex» unseres Partners Groupe Mutuel zu prüfen. Dieses Modell ist ein sogenanntes «gemischtes Modell», das Ihnen den Zugang zur Gesundheitsversorgung via Telemedizin, Apotheke oder Arzt bietet. Es lässt Ihnen grosse Bewegungsfreiheit und Selbstbestimmung.
Ebenfalls werden Sie bei der Verwendung von Generika direkt belohnt, indem die Kosten für Medikamente nicht der Franchise unterliegen und Ihnen lediglich zu 10 Prozent (Selbstbehalt) in Rechnung gestellt werden.
Im Weiteren sind in diesem Modell präventive Brustkrebsuntersuchungen eingeschlossen. Dies bietet für die Frauen eine zusätzliche Versorgungssicherheit. Lassen Sie sich gerne von den Fachleuten der Groupe Mutuel kostenlos dazu beraten.
Zur kostenlosen BeratungIn der Grundversicherung können Sie den Unfall ausschliessen. Selbst wenn Sie keine Unfallversicherung haben, werden Sie bezüglich der Heilbehandlungen (subsidiär) durch die Grundversicherung versichert sein. Sie können nicht zwischen die Maschen fallen.
Ganz anders in der Zusatzversicherung: Es ist Ihre Obliegenheit, den Unfall in der Zusatzversicherung einzuschliessen, wenn Sie dies wünschen. Dies ist insbesondere für Personen wichtig, die aus dem Arbeitsprozess ausscheiden. Falls Sie den Unfall auch privat versichern möchten, dann müssen Sie dies unbedingt beim Krankenversicherer melden. Die Versicherer ermöglichen in der Regel bei Pensionierung den Einschluss ohne Gesundheitsprüfung.
Überprüfen Sie, ob Sie die Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen wirklich benötigen. Diese Versicherungen decken meistens keine «grossen» Risiken ab. Es handelt sich in vielerlei Hinsicht um Lifestyle-Elemente.
Es könnte für Sie günstiger sein, diese bei Bedarf selbst einzukaufen, statt über die Versicherung zu beziehen. Klassische Beispiele sind Beiträge an Brillen oder Fitnesscenter. Versichern Sie aber unbedingt Rettungstransporte, da besteht in der Grundversicherung eine effektive Lücke.
Erstaunlich ist, wie viele Versicherte über Deckungen verfügen, die sie nie beanspruchen. Diesbezüglich ein persönliches Beispiel: Ich hatte viele Jahre lang den Baustein «Ausstandsärzte» in meiner Versicherung. Das war an sich ein gutes Produkt. Ich kann damit auch Ärzte wählen, die bewusst in den «Ausstand» getreten sind. Von diesen gibt es in der Schweiz allerdings praktisch keine. Weshalb Prämien für etwas bezahlen, bei dem kein effektiver Gegenwert besteht?
Sie müssen dies selbstverantwortlich feststellen. Der Versicherer liefert Ihnen von sich aus dazu keine Angaben.
Insbesondere an die jüngeren Versicherten: Verschiedene Versicherer entwickeln neue Zusatzversicherungs-Bausteine, die stärker auf «Aktualität, Marketing, Content», denn auf effektiven Risiken basieren. Gehen Sie den Hypes nicht auf den Leim. Eine Versicherung ist dann wichtig, wenn Sie für sich damit ein effektiv bestehendes Risiko abdecken können!
Helvetic Care hat im Sommer eine Artikelserie zu den Halbprivat- und Privatversicherungen publiziert und die Thematik aus verschiedenen Optiken beleuchtet. Wir empfehlen Folgendes:
Sie sind unter 55 Jahre? Machen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch zur Spitalzusatzversicherung im Alter. Denn mit dem richtigen Produkt können Sie langfristig viel Geld sparen.
Sie sind über 55 Jahre? Prüfen Sie einen Wechsel in das Produkt Hôpital Senior. Sie können in jedem Alter wechseln, sofern Sie gesund sind. Ausserdem ist die Versicherung für Seniorinnen und Senioren vergleichsweise günstig.
Die Kündigungsfrist läuft per Ende November ab. Der neue Versicherer wird Sie bei der Kündigung unterstützen.
Haben Sie keine Prämienerhöhung für die Zusatzversicherung, ist die Kündigungsfrist wahrscheinlich bereits per Ende September verstrichen.
Falls Sie eine Prämienerhöhung in Kauf nehmen müssen, dann läuft die Kündigungsfrist per Ende Dezember ab.
Ein Kündigungsrecht haben Sie ebenfalls, wenn sich die Vertragsbedingungen der Versicherung ändern oder wenn Ihre Versicherung faktisch geringere «Leistungen» erbringt.
Dies dürfte bei gewissen Produkten der Halbprivat- und Privatversicherungen dann der Fall sein, wenn vertragslose Zustände mit Spitälern bestehen – also wenn Sie sich in bestimmten Einrichtungen nicht behandeln lassen können.
Kündigen können Sie auch, wenn Sie der Versicherer nie mit persönlicher Anschrift über «Reduktionen aufgrund von ambulanten Operations-Listen» informiert hat.
Helvetic Care ist der Auffassung, dass damit effektive Leistungseinbussen einhergehen und Sie deshalb die Versicherung bis zum 31. Dezember künden können.
Fragen Sie individuell bei ihrem Versicherer nach «vertragslosen Zuständen mit Spitälern» nach und lassen Sie sich die eventuell bereits früher erfolgte persönliche Anschrift «mit Informationen zu den ambulanten Operationslisten» nochmals geben.
Tags
Community
Ratgeber
Grundversicherung
Finanzen
Spitalzusatzversicherung