Renovierungen sind für viele Eigentümer unumgänglich, sei es wegen einer veralteten Küche, dem Wechsel von Ölheizung zu Wärmepumpe oder weil zu wenig Platz vorhanden ist. Die Vielfalt der Renovierungsprojekte spiegelt sich in den vielseitigen Finanzierungsoptionen wider. Abhängig davon, ob die geplante Renovierung wertsteigernd oder wertbewahrend ist, spielen auch steuerliche Aspekte und die Vorsorgesituation eine Rolle.
Viele Immobilienbesitzer setzen bei Renovierungen vorrangig auf ihre eigenen flüssigen Mittel, also auf ihre Ersparnisse. Für kleinere Renovierungsprojekte und schnell rückzahlbare Beträge kann auch die Inanspruchnahme eines Überbrückungskredits sinnvoll sein. Überschreitet der Finanzbedarf CHF 20'000.-, kommt für viele auch der Einsatz von Vorsorgekapital in Frage. Bei besonders kostenintensiven Renovierungen kann zudem eine Erhöhung der Hypothek geprüft werden. MoneyPark unterstützt Sie dabei.
Steuervorteile durch den Abzug von werterhaltenden Renovierungskosten nutzen
Hausbesitzer können unabhängig von der gewählten Finanzierung sämtliche Kosten, die den Zustand der Immobilie bewahren, vom zu versteuernden Einkommen absetzen und dadurch Steuervorteile geniessen. Dies umfasst etwa die Reparatur eines undichten Dachs, besonders jedoch Investitionen in Energieeffizienz und Umweltschutz, wie Wärmedämmung oder die Installation von Photovoltaik und Wärmepumpen.
In einigen Kantonen können bis zu 25% der Investitionssumme durch Steuerermässigungen zurückgewonnen werden. Bei teuren Renovierungsprojekten kann es steuerlich sinnvoll sein, die Arbeiten über mehrere Jahre zu verteilen, um jährlich von einer Steuerersparnis zu profitieren.
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Grosse Renovierungsprojekte durch den Einsatz von Vorsorgekapital finanzieren
Gebundene Vorsorgegelder, wie sie in der zweiten und dritten Säule angespart werden, können generell alle fünf Jahre abgerufen werden und sowohl für werterhaltende als auch wertsteigernde Investitionen genutzt werden.
Durch wertsteigernde Massnahmen erfährt die Immobilie eine deutliche Wertsteigerung. Beispiele hierfür sind der Einbau einer Sauna, der Ausbau des Dachgeschosses oder der Bau eines Wintergartens.
Bei Bezügen für Renovierungen über Pensionskassen, also der zweiten Säule, gelten spezifische Bedingungen. Ein Mindestbezug von CHF 20‘000 kann vorgegeben sein, daher ist eine vorherige Klärung mit der jeweiligen Vorsorgestiftung ratsam. Zudem führt ein solcher Bezug zu einer Kapitalleistungssteuer.
Um diese zu umgehen und gleichzeitig höhere Hypothekarzinsen in der Steuererklärung geltend zu machen, kann alternativ eine Verpfändung mit gleichzeitiger Hypothekenerhöhung in Erwägung gezogen werden. Dadurch bleibt das Vorsorgekapital in der Pensionskasse bzw. in der dritten Säule und wird weiterhin steuerfrei verzinst.
Kostenlose BeratungEine sorgfältige Planung ist unabdingbar
Bei wertsteigernden Investitionen führt der erhöhte Immobilienwert nach der Renovierung automatisch zu einer niedrigeren Belehnung und damit zu mehr Spielraum für eine Erhöhung, vorausgesetzt die Tragbarkeit ist gegeben. Bei werterhaltenden Investitionen ist eine Erhöhung nur möglich, wenn die Belehnungsgrenze von 80 Prozent nicht erreicht wird.
Die Entscheidung ist also nicht nur beim Materialmix zu treffen, sondern auch bei der finanziellen Planung. Eine gründliche Analyse der finanziellen Lage, der Vorsorgesituation und der Steuerbelastung ist unerlässlich bei der Planung einer Renovierung.
In einer umfassenden Beratung durch die Hypothekenexperten von MoneyPark wird Ihre Gesamtsituation ganzheitlich betrachtet.
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