Es scheint ein regelrechter Wettkampf unter den Kantonen zu sein: Die Listen der nur noch ambulant durchzuführenden Operationen wächst mit jedem Jahr. Anbei einige Beispiele unter den Links:
Wenn Sie sich diese Listen anschauen, dann stellen Sie fest, dass vor allem ältere Menschen davon betroffen sind: Leistenoperationen, Katarakt, Hernien, Hämorrhoiden etc.
Ganz einfach, die Kanone wollen so Geld sparen. Diese bezahlen pro Spitaltag 55 Prozent an die Kosten der Grundversicherung, die Krankenkassen die anderen 45 Prozent. Wenn diese Operation ambulant, also ohne Übernachtung durchgeführt wird, dann übernimmt die Krankenkasse die vollen Kosten aus der Grundversicherung und der Kanton bezahlt nichts.
Zudem: Wenn eine halbprivat oder privat versicherte Person über Nacht in einem Spital bleibt, dann können dafür Mehrleistungen seitens des Arztes und des Spitals verrechnet werden. Bei ambulanten Operationen gilt der sogenannte Tarifschutz, es gibt keine ambulanten Privatpatienten und somit gibt es auch keine zusätzlichen Leistungen zum Abrechnen.
Den Kantonen und Kostensparern im Gesundheitswesen war es schon längst ein Dorn im Auge, dass viele Operationen stationär gemacht wurden, obwohl sie eigentlich ambulant hätten durchgeführt werden können. Mit den ambulanten Operationslisten gilt in all diesen Fällen so etwas wie «Privatpatient nicht erlaubt.»
Die einhellige Auffassung der Halbprivat- und Privatversicherten ist dazu: «Aber wenn ich betroffen bin, dann kann der Arzt das sicher umgehen.» Denn er könnte z.B. argumentieren, dass ich Risikopatient bin oder die Anästhesie nicht so gut vertrage.
Doch ist das dann so einfach?
Die Ärzte können ein Lied darüber singen: Kostengutsprache, Kostengutsprache abgelehnt, separate Begründung, Begründung nicht ausreichend …
Das ist die eine Seite: Die andere präsentiert sich so, dass auch die Kantone diese Grenze sehr scharf ziehen. Klar, sie müssen für die Spitaltage die erwähnten 55 Prozent zahlen. Da kommt das Gesundheitspersonal schon mal auf eine Watchlist, wenn sie Privatpatienten über Nacht stationär behalten.
Der bald 80-jährige und sehr wohlhabende Peter Frischknecht (fiktives Beispiel) ist mit seiner Frau seit mehr als 50 Jahren vollprivat versichert. Die beiden zahlen eine monatliche Prämie von CHF 700.- in der Grundversicherung (je CHF 350.-) und von CHF 1‘600.- (je CHF 800.-) für die Zusatzversicherungen.
Dies macht für die beiden jährlich CHF 19’200.- für die Zusatzversicherungen und CHF 8400.- für die Grundversicherungen.
Sie sind unter 55 Jahre?
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Peter Frischknecht findet das sehr viel, aber es schränkt ihn finanziell nicht ein. Ihm ist wichtig, dass er sich bei Krankheit individuell behandeln lassen kann.
Seit Jahren plagt ihn ein Leistenbruch und er sollte den endlich mal operieren lassen. Ihm geht es so weit gut - man würde ihn als einen sehr rüstigen Rentner bezeichnen. Seine Frau jedoch hat merklich nachgelassen. Sie macht sich über alles viel zu viele Sorgen. Er denkt, dass es viel gescheiter sei, wenn er nach der Leistenoperation noch eine Nacht im Spital bleibe.
Doch weit gefehlt: Der Arzt sagt ihm, dass das leider nicht geht. Die Krankenkasse würde eine solche Kostengutsprache nie und nimmer genehmigen. Dafür sei er viel zu fit!
Otto Bitterli hat sich ein Berufsleben lang an der Schnittstelle zwischen Privat- und Sozialversicherung bewegt. Er kommt ursprünglich von der Privatversicherungsseite (Winterthur) und hat dann bei der Sanitas als Geschäftsleitungsmitglied, als CEO und 1 Jahr als Verwaltungsratspräsident (VRP) gearbeitet. Aktuell ist er Berater und in mehreren VR und Boards tätig, unter anderem als VRP der Helvetic Care.
Der Arzt teilt Herrn Frischknecht mit, dass er selbst Leistenoperationen ambulant nicht mehr durchführt. Die seien einfach für ihn nicht kostendeckend und er konzentriere sich auf komplexere Fälle. Er vermittelt ihm einen jungen Spezialisten in einem öffentlichen Spital.
Die Operation verläuft gut und der junge Arzt macht seine Sache hervorragend. Was Herr Frischknecht aber als sehr mühsam empfindet, ist der sogenannte «Aufwachraum». Da liegen mehrere Patientinnen und Patienten im selben Saal, die Betten sind mit Vorhängen voneinander getrennt. Irgendeine Patientin muss grausame Schmerzen haben, sie ist nur am Wimmern. Ein anderer Patient muss sich mehrmals übergeben.
Her Frischknecht ist froh, das Spital rasch verlassen zu können. Das von ihm bestellte Taxi bringt ihn sicher nach Hause. Er hat zwar noch einige Tage lang Schmerzen, aber er erholt sich - auch dank den Medikamenten - rasch. Seine Frau kümmert sich rührend um ihn. Ihre Sorgen schwinden, als sie spürt, dass er sich rasch erholt.
Die Enkelin von den Frischknechts ist gerade 20 Jahre alt geworden und frisch verliebt. Das junge Paar bringt jeweils sonntags frischen Wind und positive Energie in den Haushalt. Immer wieder hat er der Enkelin gesagt, sie solle sich privat versichern lassen, das sei wichtig. Diese wollte bis anhin nichts von dem wissen.
Immerhin konnte er sie dazu bringen, dass sie beim gleichen Versicherer ist wie die Grosseltern. Diese Kasse ist nämlich nicht so kleinkariert – oder wenigstens etwas freiheitlicher als der Rest der Industrie.
Eines Sonntags erzählt die Enkelin: Sie habe nun tatsächlich eine private Versicherung abgeschlossen – so wie er sich das immer gewünscht habe. Das sei eine sogenannte ambulante Privatversicherung für gewisse Operationen, die auf irgendwelchen Listen stünden.
Er wisse ja, bei ihr stünden die Mandeln irgendwann zur Operation an. Und mit einem neckischen Blick zu ihrem Freund: «Da kannst du mich dann begleiten, dass das klar ist! Wir können nämlich vor und nach der Operation in einem Hotel übernachten. Die Versicherung zahlt dafür je CHF 500.- pro Nacht.»
Da könnten sie sich, wenn sie selbst noch etwas draufzahlten, ein grossartiges Hotel leisten und sie würde sich vom ambulanten Eingriff bestimmt rasch erholen. Zudem könne sie nach der Operation in einem privaten Raum aufwachen.
Herr Frischknecht nimmt das für seine Enkelin freudig zur Kenntnis und er fragt sie, was sie denn für eine Prämie dafür bezahle? Sie meint, das sei durchaus erschwinglich, sie zahle pro Monat nicht ganz CHF 10.-.
Als die Enkelin mit ihrem Freund gegangen ist, lassen ihn die an sich freudigen Informationen nicht mehr los: Was passiert da? Er kramt seine Policen hervor und denkt sich: «Eigenartig, wir bezahlen derart viel und wir haben nie eine Information gekriegt.»
Das ist krass, CHF 800.- Prämien pro Monat, ihm werde die Übernachtung «von Gesetzes wegen» nicht bezahlt: «CHF 10.- pro Monat für ein ganzes Flitterwochenende mit ambulanter Operation? Da soll noch einer die Welt verstehen?»
Möchten Sie wissen, wie sich die Prämie Ihrer halbprivaten und privaten Spitalzusatzversicherung entwickelt? Dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Eine Vorlage des Mails erhalten Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link Ihrer Krankenkasse klicken. Ein vorgeschriebenes Mail öffnet sich in Ihrer Mail-Applikation und Sie brauchen nur noch auf «Senden» zu klicken.
Was denkt sich wohl die Versicherung dabei, fragt sich Peter Frischknecht: Die alten bestehenden Kunden werden abgezockt, mit den Jungen will man ein neues, lukratives Geschäft aufbauen?
Aber nie nur eine Information: weder über die Operationslisten, welche den bestehenden Versicherungsschutz massiv reduzieren, noch über das neue Produkt. Würde nicht seine Enkelin derart profitieren, dann würde er sich masslos ärgern und bestimmt etwas unternehmen.
Na ja - er wird das Problem am Sonntag nicht mehr lösen - Gesundheitspolitik wohl! Aber zulasten des kräftig zahlenden Klientel - das geht ihm nicht mehr aus dem Kopf. Greifen da die Finma oder die Verwaltungsräte nicht ein?
Zwei Sachen wird er machen: Er wird seiner Enkelin raten, die Grundversicherung jedes Jahr beim günstigsten Versicherer abzuschliessen. Die Versicherung scheint ja noch viel kleinkarierter zu sein als die Konkurrenz. Und für sich und seine Frau wird er den höchstmöglichen Selbstbehalt wählen. Er kann es sich ja leisten. Auf diese Art muss er dem Versicherer wenigstens nicht gar so viel Geld geben.
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