Bürgschaft: Ja oder Nein?

Viele junge Paare träumen vom Eigenheim, doch genügend Eigenkapital fehlt. Eltern überlegen sich daher häufig, ob sie ihren Kindern mit einer Bürgschaft helfen sollten, ohne dabei andere Familienmitglieder zu benachteiligen. Bevor Eltern aber einspringen, sollten sie sämtliche Optionen prüfen.

Drei Generationen sitzen vor einem Haus: Vater, Sohn und Enkel.
Vor dem Hauskauf möchten viele Eltern ihren Kindern mit einer Bürgschaft helfen. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten.
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Eigenmittel optimal nutzen

Für den Hauskauf sind 20 Prozent Eigenkapital nötig. Davon muss die Hälfte (10 %) aus Barvermögen bestehen, wie Konto- und Wertgutschriften, Guthaben aus den Säulen 3a/3b, ein Erbvorzug oder eine Schenkung. Die andere Hälfte kann durch Gelder aus der Pensionskasse gedeckt werden, entweder durch Bezug oder Verpfändung.

Auch das Verpfänden anderer Vermögenswerte wie Aktien oder Kunstobjekte ist möglich, falls vorhanden. Hierbei wird eine Sicherungsvereinbarung mit der Bank getroffen. Die Anforderungen variieren je nach Institut und Vermögensart. Ein Wertschriftendepot muss in der Regel bei der Bank liegen, die auch die Hypothek vergibt, was eine Bindung an den Anbieter bedeutet.

Bürgschaft zur Unterstützung der Tragbarkeit

Eine Bürgschaft kann eine wertvolle Unterstützung sein, um die Tragbarkeit eines Kredits zu sichern. Dabei übernehmen die Eltern die Garantie gegenüber der Bank, für die Kreditschulden aufzukommen, falls die Tochter oder der Sohn diese nicht bedienen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Bürgschaft kein fehlendes Eigenkapital ersetzt. Sie dient vielmehr dazu, das Vertrauen der Bank in die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers zu stärken.

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Zinsloses Darlehen als Alternative

Eine weitere Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu verringern, ist die Gewährung eines zinslosen Darlehens. Wenn genügend liquide Mittel vorhanden sind, kann ein zinsloses Darlehen an den Sohn oder an die Tochter eine faire Lösung sein, die andere Erben nicht benachteiligt. Viele Banken akzeptieren ein solches Darlehen jedoch nur dann als Eigenkapital, wenn keine Rückzahlungspflicht besteht, was rechtlich als Schenkung gilt.

Ein zinsloses Darlehen mit Rückzahlungspflicht könnte von Hypothekaranbietern möglicherweise nicht als Eigenkapital anerkannt werden. Der Vorteil eines solchen Darlehens liegt darin, dass es keine Auswirkungen auf andere Erben hat, da das Darlehen als Forderung vererbt wird und der Sohn es der Erbgemeinschaft zurückzahlen müsste.

Es ist ratsam, verschiedene Optionen zu prüfen und mehrere Hypothekargeber oder einen unabhängigen Hypothekarvermittler zu konsultieren, um die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden.