Kann ich mir einen Aufenthalt im Altersheim überhaupt leisten? Wie schnell brauchen sich meine Ersparnisse auf ? Werde ich unter Umständen von der Sozialhilfe abhängig? Wer ins Alters- oder Pflegeheim zieht, macht sich oft über das Finanzielle Gedanken. Neben der Angst, das liebgewonnene, gewohnte Umfeld verlassen zu müssen, spielt die Ungewissheit über die Möglichkeiten der Finanzierung eine grosse Rolle für den Zeitpunkt des Umzugs. Deshalb die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten für einen Aufenthalt in einem Alterszentrum setzen sich aus den Kosten für die Hotellerie, für die Betreuung und für die Pflege zusammen.
- Hotellerie/Pensionskosten: Zu diesen Leistungen gehören z. B. die Kosten für das Zimmer, die Verpflegung, den Wäscheservice und die Reinigung des Zimmers.
- Betreuung: Hierzu zählt man Leistungen, die zur Unterstützung im täglichen Alltag gehören wie beispielsweise Terminvereinbarungen mit Ärzten, Aktivierungsangebote, Reparaturen oder Einkäufe.
- Pflege: Zu dieser Kategorie zählen Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentenverabreichung, Wundversorgung oder Mobilisierung. Die Pflegeleistungen werden in sogenannte BESA-Stufen eingeteilt.
Aufteilung der Pflegekosten
Die Kosten für die Hotellerie und die Betreuung gehen zu Lasten der Bewohnenden. Die Pflegekosten werden aufgeteilt auf Krankenversicherungen, Bewohnende und Gemeinde.
- Krankenversicherungen: Aus der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) müssen sich die Krankenkassen an den Kosten für Medikamente, medizinische Leistungen und einen Teil der Pflege beteiligen. Die Bewohnenden müssen die Franchise und den Selbstbehalt von 10 Prozent übernehmen.
- Wohngemeinde: Die Behörden des Wohnortes übernehmen einen weiteren Teil der Kosten via Sozialvorsorgeamt (SVA). Dies ist der Restbetrag, nach Abzug von Krankenversicherung und Anteil Bewohnenden.
- Bewohnende: Die Bewohnenden müssen sich mit den eigenen finanziellen Mitteln an der Hotellerie, den Betreuungskosten und einem Teil der Pflegekosten beteiligen. Hier werden folgende Gelder verwendet: AHV-Rente, 2. Säule (BVG), Hilfslosenentschädigung (HE), Vermögensanteile, Vermögenszinsen und sonstige Einkünfte.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Falls die finanziellen Möglichkeiten eines Bewohnenden nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen oder Beihilfen/Zuschüsse von Kanton und Gemeinden beantragt werden.
- Ergänzungsleistungen kommen von der kantonalen Ausgleichskasse und sind vermögensabhängig.
- Beihilfen und Zuschüsse kommen von Kanton und Gemeinden.
Ein Gespräch mit der Institution klärt über finanzielle Fragen auf
Viele Senioren scheuen sich auch aus finanziellen Gründen davor, einen Einzug ins Alters- oder Pflegeheim in Betracht zu ziehen. Doch das muss nicht sein. Wenn auch Sie sich Gedanken darüber machen, ob und wie Sie Ihren Aufenthalt bezahlen können, suchen Sie am besten das Gespräch mit Ihrem favorisierten Alters- oder Pflegeheim. Denn was die finanziellen Aufwände und Unterstützungsmöglichkeiten betrifft, kann ein Erstgespräch mit der Institution bereits viel Klarheit bringen.