Die Fragen, die man sich zum Thema Pensionierung stellen sollte, sind einfach: Wie hoch wird mein Einkommen sein? Wie und wann sollte ich meinen Ruhestand planen? Ausserdem sollte man sich frühzeitig Gedanken über die Kranken- und Unfallversicherung in dieser neuen Lebensphase machen. Nachstehend finden Sie einen kleinen – unvollständigen – Überblick.
Die persönliche Vorsorgesituation analysieren
Vor dem Eintritt in den Ruhestand ist man gut beraten, sich bei der AHV über die Rentenhöhe zu informieren. Anhand dieser Angabe sowie auf der Basis der 2. Säule und – falls vorhanden – der 3. Säule, ist es hilfreich, die persönliche Vorsorgesituation mit einem Fachmann unter die Lupe zu nehmen. So kann man sich Klarheit über seine Wünsche und Vorstellungen verschaffen und einen Weg finden, um die verfügbaren Mittel mit der Vorstellung vom Leben im Ruhestand zu vereinbaren. Dazu sollte man sich so früh wie möglich die richtigen Fragen stellen und bei Bedarf die notwendigen Massnahmen ergreifen.
Zur Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsversicherung (1. Säule) muss man wissen, dass die AHV-Rente nicht automatisch im Zeitpunkt der Pensionierung ausbezahlt wird. Das Ende der Erwerbstätigkeit muss schriftlich bei der letzten Ausgleichskasse angekündigt werden, dies spätestens drei Monate vor dem ordentlichen Rentenalter.
Was die 2. Säule anbelangt, ist es möglich, sich in die Pensionskasse einzukaufen, um die BVG-Leistungen im Ruhestand zu verbessern. Es ist wichtig, mit der Institution zu prüfen, ob es noch Möglichkeiten für einen Einkauf gibt und ob genügend Zeit bleibt.
Kontaktieren Sie Ihre Pensionskasse
Generell zahlen Pensionskassen die BVG-Leistungen in Form einer garantierten lebenslangen Rente aus. Unter bestimmten Bedingungen können die Rentenbezüger ihr gesamtes oder einen Teil ihres Altersguthabens als frei verfügbares Kapital beziehen. Dazu muss die im Reglement der Vorsorgeeinrichtung vorgesehene Meldefrist eingehalten werden.
In jedem Fall ist es wichtig, rechtzeitig Kontakt mit der Pensionskasse aufzunehmen.
3. Säule: Informieren Sie sich rechtzeitig über den angesparten Betrag und die Auszahlung
Bei der Lebensversicherung (privates Vorsorgeguthaben, 3. Säule) kann man sich das Kapital frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter auszahlen lassen. Auch hier sollten Sie sich mit der Vorsorgeeinrichtung, die Ihre 3. Säule verwaltet, in Verbindung setzen, um sich über den angesparten Betrag und die Auszahlungsmöglichkeiten zu informieren.
Kurzum: Die Pensionierung sollte so früh wie möglich geplant werden, damit man weiss, wo man steht, und fundierte Entscheidungen treffen kann. Bestimmte Investitionen priorisieren, ein paar Jahre mehr einzahlen, um die Rente zu erhöhen – diese Entscheidungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Es ist deshalb empfehlenswert, sich bereits mehrere Jahre im Voraus damit auseinanderzusetzen.
Unfallrisiko im Alter: Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse beraten
Und last but not least ein paar Gedanken zum Thema Gesundheit. Wir leben länger, doch vor allem möchten wir gesund leben. Man darf nicht vergessen, dass man im Ruhestand nicht mehr von der Unfallversicherung nach UVG durch den Arbeitgeber gedeckt ist. Bevor man sich in den Ruhestand begibt, sollte man sich daher an seine Krankenversicherung wenden und das Unfallrisiko in die Grundversicherung einschliessen lassen.
Zudem verändern sich die Bedürfnisse in Sachen Gesundheit mit dem Alter. Wenn man beispielsweise einen Gesundheits-Check in Anspruch nehmen will, im Spital mehr Komfort wünscht oder nach einer Operation eine Erholungskur machen möchte, gibt es entsprechende Spitalzusatzversicherungen, mit denen die Qualität der Pflegeleistungen verbessert werden kann. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, eine Spitalversicherung abzuschliessen, die keine Altersgrenze vorsieht, einen Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall zu haben oder eine Haushaltshilfe nach einer Krankheit oder einem Unfall in Anspruch zu nehmen. Weiter kann die Übernahme von Differenzen bei den Spitaltarifen im Fall einer Behandlung ausserhalb des Kantons versichert werden oder auch die Wahl der Komfortstufe im Spital, die freie Arztwahl im Spital, ein Taggeld bei einem Spitalaufenthalt im Ausland usw.
Es lohnt sich auf jeden Fall, auch mit Blick auf den bevorstehenden Ruhestand über diese Aspekte nachzudenken.
Dieser Artikel wurde durch die Groupe Mutuel beigetragen.
Die Groupe Mutuel ist der zweitgrösste Krankenversicherer der Schweiz und bietet Versicherungen für alle wichtigen Lebenssituationen an.
Der Groupe Mutuel sind mehrere unabhängige Gesellschaften angeschlossen, die in den Bereichen Kranken- und Unfallversicherung, Lebensversicherung, Vermögensversicherungen und Unternehmensversicherungen tätig sind.
Für Privatkunden bietet die Groupe Mutuel sowohl eine Grundversicherung als auch Zusatz- und Lebensversicherungen an.