Alle Menschen und insbesondere auch Kinder sind grösseren und kleineren Risiken ausgesetzt. Das bringt das Leben so mit sich. Fast alle kennen irgendeine Geschichte, bei der sie grosses Glück gehabt haben und knapp an einem grösseren Unfall vorbeigeschrammt sind.
Diese Gefahr besteht vor allem auch bei Kindern, weil sie ungestüm sind und das Risiko nicht fürchten. Sie machen einfach. Und genau da passieren Unfälle, treten Schicksalsschläge ein, welche regelmässig ihren Niederschlag in den Boulevard-Medien finden.
Wie ist denn ein Kind gegen Unfall versichert?
Das «Normale» ist, dass ein Kind obligatorisch gegen Unfall und Krankheit versichert ist. Diese Versicherung greift aber «nur» für die Behandlung beim Arzt, im Spital und für weitergehende Therapien.
Die Versicherung deckt aber keine Taggeld-, Renten- oder Kapitalleistungen ab. An sich logisch, da die Kinder keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und deshalb über keine Unfallversicherung nach UVG (sprich mit Taggeld-, Renten- und Kapitalleistungen) verfügen. Es besteht hier eine Lücke, die man privat schliessen sollte.
Invalidität?
Verunfallt ein Kind so schwer, dass letztlich die IV Leistungen übernehmen muss, so hat das Kind erst ab dem Monat nach dem 18. Lebensjahr Anspruch auf eine Invalidenrente. Und diese ist dann aufgrund der Situation - das Kind stand nie im Erwerbsleben - meistens eher gering. Überbrückt werden finanzielle Notsituationen auch mit Hilflosenentschädigung / Intensivpflegezuschlag oder einem Assistenzbeitrag (vgl. ahv-iv.ch, Leistungen der IV für Kinder und Jugendliche).
Unglücksfall - familiärer Notstand?
Tritt ein entsprechendes Unfallereignis ein, dann steht womöglich die ganze Familie vor einer grossen Prüfung. Dies einerseits, weil das Familienleben komplett neu geordnet werden muss. Dies aber anderseits auch, weil die finanziellen Belastungen teilweise immens ausfallen können.
Es empfiehlt sich deshalb, sich über eine entsprechende «private Unfallversicherung für die Kinder» zu informieren. Meistens werden da auch Kapitalauszahlungen von mehr als CHF 500‘000.- angeboten. Ein Indiz dafür, was für Folgekosten entstehen können.
Weitere Versicherungsergänzungen?
Versicherungsprodukte für Kinder bieten einige Versicherer an. Die meisten haben neben den Kapitalauszahlungen auch weitere Elemente von Deckungen, die im Zusammenhang mit einem Unfall bei Kindern entstehen können. Es sind dies zum Beispiel «Prämienbefreiung», «Such- und Rettungskosten», «Transportkosten» und vieles mehr.
Alles kompliziert, was die Versicherungen angeht?
Zugegeben, einfach ist die Welt der Versicherungen nicht. Da muss man schon das eine oder andere verstehen. Wichtig ist aber, dass man sich Rat einholen, sich beraten lassen kann.
Empfehlung Helvetic Care
Helvetic Care empfiehlt Ihnen, das Produkt Acrobat bei der Groupe Mutuel anzuschauen. Dieses deckt die Situation optimal ab und es bestehen diverse Wahlmöglichkeiten. Zu erwähnen sind neben den Kernleistungen (oben erwähnt) auch die Übernahme von «Kosten für Schönheitsoperationen, wenn ein Unfall dies notwendig macht», die Übernahme von «Kosten für das Nachholen von Schulabschlüssen» oder die «Rückerstattung von Sportabonnementen, die nicht mehr genutzt werden können».
Oder noch einfacher: Lassen Sie sich von einem Profi beraten! Die Groupe Mutuel ist bis dato der einzige Krankenversicherer, der umfassend sämtliche Versicherungen von Gesundheit bis hin zur Vorsorge umfassend anbietet und diese auch entsprechend beraten kann.
Beratung anfragenWas können die Grosseltern tun?
Wichtig ist, dass Sie als Grosseltern Ihre Kinder, die eine Familie gründen, bezüglich der weiter oben geschilderten Problematik sensibilisieren. Viele der jüngeren Generation haben sich nie damit beschäftigt und haben deshalb keine Kenntnis davon.
Gleichzeitig können Sie sich auch überlegen, diese Versicherungen für Ihre Enkelkinder zu finanzieren (ein Abschluss der Versicherung muss in aller Regel durch die Eltern erfolgen). Sie könnten jedoch die Prämienzahlung übernehmen und damit die Versicherung als eine Art «Geschenk» zur Verfügung zu stellen. Bei einem eintretenden Unfall müssten Sie - zumindest moralisch betrachtet - wohl eh alles beitragen, was in Ihren Möglichkeiten liegt. Ein solches Produkt kann deshalb indirekt auch als eine Art «Erbschutz» angesehen werden.
Termin vereinbarenGleiche Problemstellung für Hausfrauen, Hausmänner und Pensionierte
Hausfrauen und Hausmänner?
Genau dieselbe Problemstellung besteht auch bei Hausfrauen oder Hausmänner, die nicht oder nur sehr wenig (unter 8 Stunden pro Woche) im klassischen Erwerbsleben stehen. Sie sind zwar in Bezug auf die Heilung versichert, haben aber keine Taggeld-, Kapital- oder Rentenversicherung. Das kann sich bei einem Unfall finanziell krass auswirken. Auch da ist eine private Deckung sehr sinnvoll.
Rentnerinnen und Rentner?
Klar, auch die Rentnerinnen und Rentner gehen in aller Regel keiner geregelten Erwerbstätigkeit mehr nach. Dafür haben sie die Pension und die AHV.
Aber auch bei den Renter:innen kann ein Unfallereignis eintreten, das die finanzielle Situation ins Ungleichgewicht bringen kann. Nach Pensionierung sind häufig Kapital- und Taggeldversicherungen bei Unfall nicht mehr versicherbar. Ein entsprechender Bedarf müsste man vorab - am besten vor 55 - klären. Auch da bietet Groupe Mutuel entsprechende Lösungen (ActiVita, Sekunda, ProVista) an.
Wichtig ist, dass Rentner:innen auf alle Fälle den Einschluss der Unfalldeckung in die Krankenversicherung nach KVG vornehmen, ausser sie arbeiten mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber.
Sollten sie zudem private Zusatzversicherungen bei Krankheit haben, dann müssen sie diese unbedingt mit dem Tag des Rentenanspruches auf den «Unfall» ausweiten. Viele Versicherer gewähren da eine Art «Freizügigkeit» - aber nur, wenn eine entsprechende Deckung vor Pensionierung bestanden hat und deren Einschluss zeitgleich mit der Pension erfolgt.
Auch für Hausfrauen, Hausmänner und angehende Rentner empfiehlt die Helvetic Care die Situation zu prüfen und ein Beratungsgespräch bei der Groupe Mutuel in Anspruch zu nehmen.
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