Stellen Sie sich vor, Sie erwerben ein Haus für eine Million Franken. Sie leisten Eigenmittel in der Höhe von 200‘000 Franken und finanzieren den Rest über Hypotheken. Was sind da nicht alles für Dokumente gefragt: Kaufvertrag, Grundbucheintrag, Hypothekarvertrag….
Da lohnt es sich, sich von einem Kenner der Materie - einer Juristin oder einem Juristen - beraten zu lassen.
Demgegenüber erfolgt der Abschluss einer Halbprivat- und Privatversicherung meist auf Vertrauensbasis und ohne detaillierte Prüfung der Vertragsbestimmungen. Dabei ist die Investition in die Gesundheit von der finanziellen Belastung her vergleichbar mit dem Erwerb eines Eigenheimes. Klar zahlen Sie zu Beginn nicht mit Eigenkapital. Aber über das gesamte Leben gerechnet, ist die Belastung enorm hoch.
Helvetic Care hat ausgerechnet, dass Sie mit einer Belastung – je nach Zeitpunkt des Abschlusses und nach Versicherer – zwischen 200‘000 und 700‘000 Franken rechnen müssen. Die Differenzen sind massiv, nehmen Sie die Sache in die Hand oder lassen Sie sich beraten.
Genereller Hinweis: Schliessen Sie eine Versicherung nur dann ab, wenn damit ein effektives Risiko abgedeckt wird. Neuere Entwicklungen in der Krankenversicherungsindustrie zeigen, dass zunehmend Produkte auf den Markt kommen, die ein sehr geringes Risiko abdecken, das im Bedarfsfall auch selbst finanziert werden könnte.
Grund: Die Versicherer schauen, was über die digitalen Medien sehr gesucht wird und versuchen dazu Produkte zu entwickeln. Denn damit wird ein offensichtliches Interesse angesprochen.
Dies kann dazu führen, dass eher Themen bespielt, als effektive Versicherungslösungen entworfen werden (z.B. im Zusammenhang mit zunehmenden Fruchtbarkeitsproblemen oder ambulanten Operationen).
Eine Halbprivat- und Privatversicherung schliessen Sie mit dem Ziel ab, dass Sie besser als im Obligatorium der Grundversicherung versichert sind, wenn Sie dies nötig haben – sprich: Wenn Sie krank sind.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer Erkrankung und am Lebensende ist der Bedarf enorm (die viel zitierten letzten 2 Jahre). Sie schliessen – etwas salopp ausgedrückt – heute eine Versicherung ab, die Sie vor allem am Lebensende benötigen.
Weil Sie diese Versicherung erst im hohen Alter beanspruchen, sollten Sie sich sehr genau vergewissern, wie viel Sie dann bezahlen müssen und wie der Sachverhalt der steigenden Prämien im Versicherungsvertrag mit Ihnen geregelt ist.
Es ergibt keinen Sinn, eine Versicherung abzuschliessen, die Sie sich nicht mehr leisten können, wenn Sie diese wirklich beanspruchen.
Zur kostenlosen BeratungDie Prämienunterschiede zwischen den Versicherern sind enorm. Bei einigen Anbietern zahlen die älteren Kunden mehr als 1000 Franken pro Monat.
Können Sie die steigenden Prämien im Alter voraussichtlich nicht mehr bezahlen oder erhalten Sie keine richtigen Angaben, empfiehlt Ihnen Helvetic Care, den Versicherer zu wechseln oder diesen Betrag individuell zu sparen. Dann haben Sie im Alter wenigstens entsprechend Geld, um bei Bedarf mit den selbst ersparten Mitteln handeln zu können.
Empfehlenswert ist auch eine kostenlose Beratung bei der Groupe Mutuel (siehe Box). Diese Versicherung bietet Spitalzusatzversicherungen an, die im Alter bezahlbar bleiben.
Sie sind unter 55 Jahre?
Machen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch zur Spitalzusatzversicherung im Alter. Denn mit dem richtigen Produkt können Sie langfristig viel Geld sparen.
Sie sind über 55 Jahre?
Prüfen Sie einen Wechsel in das Produkt Hôpital Senior. Sie können in jedem Alter wechseln, sofern Sie gesund sind. Ausserdem ist die Versicherung für Seniorinnen und Senioren vergleichsweise günstig.
So wie sich die aktuelle Situation präsentiert, müssen Sie auch in Zukunft damit rechnen, dass sich Versicherer und Spitäler nicht auf einen Vertrag einigen können. Sogenannte vertragslose Zustände werden zunehmend zu einem Faktum, wie der Verband Zürcher Krankenhäuser (vzk) kürzlich am Beispiel der Concordia aufzeigte.
Je nach Spitalzusatzversicherung heisst dies, dass Sie als Patient:in die Kosten in gewissen Spitälern ganz oder teilweise übernehmen müssen.
Lassen Sie sich darüber informieren, wie solche Situationen für Sie als Kundin oder Kunde geregelt sind. Können Sie dann einfach nicht mehr in diese Spitäler, weil diese auf einer Liste des Versicherers stehen? Bietet man Ihnen eine Lösung an oder lässt man Sie im Regen stehen?
Lassen Sie sich die entsprechenden Vertragsbestimmungen genau erklären. Auch da: Es ist nicht sinnvoll, wenn Sie eine halbprivate oder private Versicherung abschliessen, um bei einem Eingriff nicht das Spital Ihrer Wahl aufsuchen zu können.
Vertragslose Zustände liegen bei öffentlichen und privaten Einrichtungen vor. Viele haben aber eine Halbprivat- und Privatversicherung abgeschlossen, damit sie auch Zugang zu privaten Kliniken wie Hirslanden, Bethanien und spezialisierten Kliniken haben.
Schauen Sie sich die entsprechenden Vertragsbestimmungen genau an und lassen Sie sich diese erläutern.
Hinweis: Die Groupe Mutuel (Partner von Helvetic Care) hat dies kundenorientiert gelöst: Sie erhalten in einem solchen Fall eine fixe Entschädigung pro Spitaltag (Halbprivat: CHF 600.- / Privat: CHF 1‘000.-). Mit diesem Betrag können Sie individuell schauen, ob Sie eine entsprechende Lösung mit dem Spital finden können.
Zur kostenlosen BeratungEin ganz neues Phänomen stellt die Übernahme von Regeln bezüglich der alternativen Versicherungsmodelle in den Zusatzversicherungen dar. In der Vergangenheit galten Regeln für die alternativen Versicherungsmodelle nur für die Grundversicherung.
Einige Versicherer haben nun begonnen, derartige Regeln auch in den privatrechtlichen Zusatzversicherungen zu übernehmen. Damit kann der Zweck einer halbprivaten oder privaten Versicherung – nämlich die Freiheit, den Arzt und das Spital zu wählen – gänzlich unterwandert werden.
Stellen Sie entsprechend die Frage, ob und wie die alternativen Versicherungsmodelle in den Zusatzversicherungen geregelt sind.
Die Versicherer überarbeiten mit Regelmässigkeit ihre Vertragsbestimmungen. Genau da müssen Sie, bevor Sie einwilligen, oben aufgeführte und weitere Aspekte sehr genau prüfen.
Sie können, da in den Zusatzversicherungen ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ihnen und der Krankenversicherung besteht, die neuen Vertragsbestimmungen ablehnen und im alten Produkt bleiben. Gerade in Verbindung mit dem Thema der zunehmenden vertragslosen Zustände versuchen die Versicherer neue Regeln einzuführen und sich schadlos zu halten. Lesen Sie entsprechende Bedingungen genau durch, fragen Sie beim Versicherer nach und lassen Sie sich im Bedarfsfall beraten.
Hinweis: Seien Sie zudem sehr vorsichtig, wenn wie am Beispiel der Sanitas Vorbehalte neu versichert und eingeschlossen werden können (vgl. Bilanz oder HZ Insurance vom Mai 2023).
Es klingt zwar gut, wenn Menschen mit gesundheitlichen Vorbelastungen zwischen einem Ausschluss von Teilleistungen (Vorbehalt) und einer vollen Deckung gegen einen Prämienzusatz wählen können. Doch schauen Sie sich genau an, wie viel Sie ein solcher Einschluss über das ganze Leben betrachtet kostet – insbesondere im Alter kann dies nochmals viel teurer werden.
Schliessen Sie das nicht ein, bevor diese Frage für Sie stimmig beantwortet ist. Auch da: Überlegen Sie sich, welche Summe Sie mit einem derartigen Einschluss über das ganze Leben investieren und ob Sie sich das im Alter noch leisten können.
Möchten Sie wissen, wie sich die Prämie Ihrer halbprivaten und privaten Spitalzusatzversicherung entwickelt? Dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Eine Vorlage des Mails erhalten Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Link Ihrer Krankenkasse klicken. Ein vorgeschriebenes Mail öffnet sich in Ihrer Mail-Applikation und Sie brauchen nur noch auf «Senden» zu klicken.
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Finanzen