Über den Tod wird im Allgemeinen sehr ungern gesprochen, vor allem oder gerade, wenn es um jemanden aus der Familie oder aus dem Bekanntenkreis geht. Vielleicht erfreut sich die betreffende Person noch bester Gesundheit und steht aktiv mitten im Leben. Und: Wer möchte sich schon mit dem eigenen Ableben auseinandersetzen?
Um den Verbleib der eigenen Besitztümer zu regeln, gibt es einige Möglichkeiten: Treffe ich keine Vorkehrungen, wird die Erbfolge per Gesetz und nach dem verwandtschaftlichen Grad geregelt. Oder ich verfasse ein handschriftliches oder öffentliches Testament: Dieses hinterlege ich bei einer Urkundsperson oder einem Notar und kann zumindest für einen Teil die Nachfolge beeinflussen. Somit ist im Falle des Ablebens der Nachlass klar geregelt und entlastet die Hinterbliebenen in dieser schmerzhaften Zeit.
Und der digitale Nachlass?
Heutzutage kommunizieren wir per E-Mail, WhatsApp und Telegram oder pflegen Kontakte in sozialen Netzwerken. Ebenso machen wir Einkäufe in Online-Shops, erledigen bequem unsere Bankgeschäfte online oder bewahren Dateien oder Fotos digital in der Cloud auf.
Was aber passiert mit all diesen Daten wie E-Mail-Adressen, Passwörtern für Social-Media- Plattformen oder anderen Zugangsdaten und digitalen Inhalten? Auch hier gilt: Wer sein digitales Erbe schon zu Lebzeiten regelt, kann den Hinterbliebenen in einer belastenden Zeit eine schwere Aufgabe abnehmen oder zumindest erleichtern.
Wie kann ich mein digitales Erbe regeln?
Aber was ist überhaupt ein digitales Erbe? Bisher gibt es dazu in der Schweiz keine aktuelle Rechtsprechung, wodurch die Regelung des Nachlasses mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Dass viele Anbieter von Internetdiensten ihren Sitz im Ausland haben, erschwert das Ganze zusätzlich.
Im Allgemeinen werden unter anderem als digitaler Nachlass bezeichnet: E-Mail-Konten oder Benutzerprofile auf Social-Media-Plattformen; kostenpflichtige Abos, eigene Websites oder kryptobasierte (digitale) Vermögenswerte (spätestens hier kann es brisant werden).
Denn meistens kennen wir den Zugang zu Konten, Profilen und Daten nur selbst.
Da dieser Bereich durch den/die Erblasser*in allzu oft vergessen wird und unsere Nachkommen ohne entsprechende Vorkehrungen keinen Zugang erhalten, empfiehlt es sich rechtzeitig:
- Gedanken über die Regelung des digitalen Nachlasses machen
- die eigenen Daten z.B. Fotos oder E-Mails ordnen und archivieren
- einen Überblick über alle Benutzerkonten verschaffen und immer auf dem neuesten Stand halten
- alle Passwörter sammeln und an einem sicheren Ort hinterlegen (z. B. Safe, Passwortmanager)
- sich bei Internetdiensten über das Vorgehen im Todesfall informieren bzw. nicht mehr benötigte Internetdienste kündigen
- eine Person des Vertrauens einbeziehen.
Digitaler Nachlass: kostenlose Webinare
Dieser Artikel hat Swisscom verfasst. Unter diesem Link erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema digitaler Nachlass. Ausserdem bietet Swisscom kostenlose Webinare. Klicken Sie auf den Button, um sich anzumelden.
Zur Webinar-AnmeldungSeien Sie auch gespannt auf den zweiten Teil unserer Themenserie und erfahren Sie mehr über konkrete Schritte und Tipps, die Ihnen die Verwaltung Ihres digitalen Erbes erleichtern. Im dritten Teil berichtet eine Webinar-Besucherin über ihre Erfahrungen mit ihrem digitalen Nachlass.